IMPRESSUM
Angaben nach § 5 Telemediengesetz (TMG):
tilango Steuerberatung Sozietät
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Geschäftsführende Gesellschafter:
Stefan Paul Langowski
Janos Roman Luszpinski
Kanzleisitz:
Friedrichstraße 40
10969 Berlin
Tel.: 030 / 25 74 29 20
Fax: 030 / 25 74 29 21
Email: info@tilango.de
USt-IdNr.: DE 306731004
Inhaltlich verantwortlich gem. § 55 II RStV:
Dipl.-Kfm. – Stefan Paul Langowski – StB
Dipl.-Kfm. M.Sc. – Janos Roman Luszpinski – StB
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Steuerberaterkammer Berlin
Wichmannstraße 6
10787 Berlin
Tel. +49 (0)30 / 88 92 61-0
Fax +49 (0)30 / 88 92 61-10
Gesetzliche Berufsbezeichnung:
Die gesetzliche Berufsbezeichnung „Steuerberater“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland Berlin) verliehen.
Berufsrechtliche Regelungen:
Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen:
• Steuerberatungsgesetz (StBerG)
• Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
• Berufsordnung (BOStB)
• Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können auf der Internetseite der Bundessteuerberaterkammer unter dem nachfolgenden Link eingesehen werden:
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung:
Die tilango Steuerberatung unterhält die gemäß § 67 StBerG erforderliche Berufshaftpflichtversicherung bei der HDI-Gerling Firmen und Privat Vers. AG, Betrieb Standort Hannover Firmen, Postfach 21 27, 30021 Hannover.
Räumlicher Geltungsbereich:
Deutschland (ohne Einschränkung)
Europäisches Ausland, Türkei und die Staaten auf dem Gebiet er ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland:
Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche,
die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden sowie
aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder.
Weltweit besteht Versicherungsschutz in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts, soweit sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag deutsches Recht zugrunde liegt.
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche, die aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden.